Können Scheidungskosten steuerlich abgesetzt werden?

Grundsätzlich können Kosten eines Ehescheidungsverfahrens nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster vom 03.12.2019 1 K 494/18 sind aber Prozesskosten, d. h. Anwaltskosten und Gerichtskosten, die zur Erlangung von nachehelichem Unterhalt aufgewandt wurden, im Rahmen des Realsplittings als Werbungskosten abzugsfähig.

Zur Begründung hat das erkennende Gericht ausgeführt, dass die Unterhaltszahlungen gemäß § 22 Nr. 1 a E als steuerbare Einkünfte zu behandeln sind und damit den übrigen Einkünften vollständig gleichgestellt sind. Daher sind die aufgewandten Prozesskosten als Werbungskosten zu berücksichtigen.

Unterhalt Bielefeld – Scheidungskosten – Scheidungsanwalt