Änderungen im Mietrecht in Folge der Corona-Krise

Die Corona-Krise führt zu einer wichtigen Änderung im Mietrecht zum 01.04.2020. Danach sind Mieter die wegen der Corona-Epidemie in Mietschulden geraten, vorübergehend in einem besonderen Schutz.

Danach soll Mietern in der Corona-Krise nicht wegen Zahlungsverzugs gekündigt werden dürfen.

Betroffen hiervon sind Mietschulden aus der Zeit vom 01.04.2020 bis 30.06.2020 soweit diese auf den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie beruhen.

Grundsätzlich bleibt die Verpflichtung der Mieter zur fristgerechten Zahlung der Miete bestehen, das Recht der Vermieter zur Kündigung von Mietverhältnissen soll aber eingeschränkt werden.

Diese Regelung gilt zunächst bis zum 30.06.2020.

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