WIDERRUFSJOKER

Kreditwiderruf -Widerrufsjoker

 

Als Anwalt für Verbraucherrecht in Bielefeld unterstütze ich Sie beim Widerruf Ihres Kredites.

Nach dem aktuellen EuGH Urteil vom 26.03.2020 C 66/19 können fast alle Verbraucherdarlehensverträge widerrufen werden, die ab dem 11.06.2010 geschlossen worden sind.

Welchen Wortlaut muss die Klausel in Ihrem Vertrag haben, um die gewünschte Rechtsfolge herbeizuführen?

Die Widerrufsklausel: „Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrages, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB erhalten hat“, wurde als nicht mit dem europäischen Recht vereinbar qualifiziert.

Der EuGH kam zu dem Ergebnis, dass dieser Kaskadenverweis unzulässig ist.

Zur Begründung verwies der EuGH darauf, dass der Verbraucher nicht in klarer und prägnanter Form in die Lage versetzt wird, die Widerrufsfrist eindeutig zu bestimmen und zu dem in den Gesetzen nach den Pflichtangaben recherchieren muss, von denen der Beginn der Widerspruchsfrist abhängt.

Damit widersprach der EuGH der bisherigen verbraucherunfreundlichen Rechtsprechung des BGH.

Es wird daher mit Spannung entgegengesehen, wie die Instanzengerichte und der BGH ihre Rechtsprechung anpassen werden.

Welche Auswirkung kann diese Entscheidung für den Verbraucher haben?

Verbraucher können Kredite, die die o. g. Widerrufsklausel enthalten auch zum jetzigen Zeitpunkt noch widerrufen.

Finanziell besonders interessant ist dies bei Immobiliendarlehensverträgen.

Ihre Vorteile im Einzelnen:

  • Nach Widerruf kann eine neue Finanzierung mit wesentlich besseren Zinssätzen erfolgen.
  • Nach Widerruf ist die Bank verpflichtet Ihnen Zinsen auf die gezahlten Raten zu zahlen, sogenannter Nutzungswertersatz.
  • Entsprachen die von Ihnen gezahlten Zinsen nicht dem marktüblichen Zinssatz, hat eine entsprechende Erstattung durch die Bank zu erfolgen.
  • Vorfälligkeitsentschädigung. Auch wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen oder bereits verkauft haben, ist der Widerruf von erheblichem wirtschaftlichem Interesse für Sie.

 

Normalerweise beansprucht die finanzierende Bank bei kurzeitiger Kreditablösung eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung.

Die Vorfälligkeitsentschädigung entfällt, wenn Sie den Widerruf des Vertrages erklären.

Haben Sie bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt, besteht die Möglichkeit, dass Sie diese von Ihrer Bank erstattet bekommen.

Vor dem Widerruf sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt für Verbraucherrecht beraten lassen.

Wir beraten Sie und übernehmen bundesweit Ihre gerichtliche Vertretung.

Für eine Beratung ist kein persönliches Gespräch in meiner Rechtsanwaltskanzlei in Bielefeld notwendig.

Eine Kommunikation kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

Selbstverständlich können Sie mich bei Bedarf nach Terminsabsprache auch persönlich in meiner Anwaltskanzlei für Verbraucherrecht in Bielefeld aufsuchen. Nehmen Sie Kontakt mit Frau Dieckerhoff, Anwalt in Bielefeld auf.