Scheidung in Bielefeld vor Ablauf des Trennungsjahres

Grundsätzlich setzt die Einleitung des Scheidungsverfahrens voraus, dass das Trennungsjahr abgelaufen ist.

Eine frühere Scheidung ist nur möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würden.

Das ist nach Auffassung der Rechtsprechung der Fall, wenn der Ehepartner jahrelang durch grobe und tiefverletzende Beleidigungen gedemütigt wurde und es zu Gewalttätigkeiten kam. In diesem Fall ist dem anderen Ehepartner ein Festhalten an der Ehe während des Trennungsjahres nicht zumutbar.

Anwalt Bielefeld Scheidung – Scheidung in Bielefeld – Scheidungsanwalt