Widerrufsjoker bei Immobilien- und KFZ-Krediten

Nach einem spektakulären Urteil des EuGH vom 26.03.2020 C-66/19 sind die ab dem 11.06.2010 verwandten Widerrufsinformationen (sogenannter Kaskadenverweis) europarechtswidrig.

Mit Spannung ist entgegenzusehen, wie die deutsche Instanzgerichte und der BGH nunmehr ihre bisherige Rechtsprechung ändern.

Aus der Entscheidung des EuGH ergibt sich die Möglichkeit, dass sämtliche Kreditverträge die die Formulierung enthalten: „Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrages, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB erhalten“ hat grundsätzlich widerrufen werden können.

Dies ist für den Verbraucher mit erheblichen finanziellen Vorteilen verbunden.

Da ältere Verträge noch erheblich höhere Zinsen vorsehen, kann nach dem Widerruf zu einem deutlich günstigerem Zinssatz umfinanziert werden, eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt weg und der Verbraucher kann infolge der Rückabwicklung eine Nutzungsentschädigung für bereits gezahlte Zinsen und Tilgungsleistungen von der Bank beanspruchen.

Widerruf von Darlehen – Anwalt Verbraucher Bielefeld – Widerrufsjoker