Kürzungsrecht des Mieters bei fehlendem Wärmemengenzähler?
Ist die Mietwohnung nicht mit einem Wärmemengenzähler ausgestattet und können somit die Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser nicht entsprechend der Heizkostenverordnung verbrauchsabhängig abgerechnet werden, steht dem Mieter ein Kürzungsrecht von 15% der auf ihn entfallenden Kosten zu.
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