Auswirkungen des Kinderbonus auf die Höhe des Kindesunterhalts

Der Kinderbonus der coronabedingt für jedes Kind im September 2020 in Höhe von 200,00 € und im Oktober 2020 in Höhe von 100,00 € zur Auszahlung gelangt, wird auf den Unterhaltsanspruch genau wie Kindergeld angerechnet.

Dies bedeutet, dass der Unterhaltspflichtige im September 2020 100,00 € und im Oktober 2020 in Höhe von 50,00 € von dem zu zahlenden Unterhalt in Abzug bringen kann.

Anwalt Unterhalt Bielefeld – Kindesunterhalt Bielefeld