Rückzahlung von Kindergeld
Im vorliegenden Fall entschied das zuständige Gericht, dass ein Kindesvater zu Unrecht gezahltes Kindergeld zurückerstatten muss, wenn es nicht an ihn, sondern auf seine Anweisung auf das Konto der Kindesmutter gezahlt wurde, auf das er keinen Zugriff hat.
Das Kind war im Juli 2017 verstorben.
Das Kindergeld wurde weitergezahlt.
Die Familienkasse hob die Festsetzung des Kindergeldes ab August 2017 auf und forderte den Kindesvater auf, das zu viel gezahlte Kindergeld zu erstatten.
Hiergegen wehrte sich der Kindesvater und wandte ein, dass Kindergeld sei auf das Konto seiner getrenntlebenden Ehefrau gezahlt worden, auf das er keinen Zugriff habe.
Das zuständige Finanzgericht hielt den Einwand des Kindesvaters nicht für begründet.
Die Familienkasse habe nur aufgrund der Zahlungsanweisung des Kindesvaters an die getrenntlebende Ehefrau gezahlt mit dem Ziel, die Kindergeldforderung des Klägers zu erfüllen.
Daher sei der Kindesvater Empfänger der Leistung gewesen und müsse nunmehr das zu Unrecht gezahlte Kindergeld zurückzahlen.
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