Zusätzliche Altersvorsorgeaufwendungen auch für den Unterhaltsberechtigten

Anerkannte Rechtsprechung ist, dass bei dem Unterhaltspflichtigen zusätzliche Alters-vorsorgeaufwendungen in Höhe von 4 % im Rahmen der Unterhaltsberechnung bei der Einkommensermittlung abzugsfähig sind.

Macht der Unterhaltsberechtigte von diesem Recht Gebrauch, steht dieses Recht auch dem Unterhaltsberechtigten Ehegatten zu.

Anwalt Bielefeld Unterhalt – Unterhaltsberechnung Bielefeld – Ehegattenunterhalt