Höhe des nachehelichen Unterhalts
Bei sehr guten Einkommensverhältnissen des Unterhaltspflichtigen stehlt sich für einen Anwalt für Familienrecht des Öfteren die Frage, wie der nacheheliche Unterhaltsanspruch zu berechnen ist.
Bei durchschnittlichen Einkommensverhältnissen wird sowohl der Trennungsunterhalt als auch der nacheheliche Unterhalt nach einer Quote des Gesamteinkommens berechnet.
Bei dieser Methode wird davon ausgegangen, dass das gesamte Einkommen für den Konsum der Familie verwendet wurde.
Bei höheren Einkommensverhältnissen ist allerdings zu berücksichtigen, dass ein Teil des Einkommens in die Vermögensbildung fliest und somit bei der Unterhaltsberechnung außen vor bleibt.
Die Grenze bildet hier die Höhe des doppelten des höchsten in der Düsseldorfer Tabelle ausgewiesenen Einkommensbetrags.
Bis zu dieser Höhe kann der Unterhaltsbedarf nach der Einkommensquote berechnet werden.
Ist das Einkommen höher, so hat der Unterhaltsberechtigte vorzutragen und ggfls. zu beweisen, dass das komplette Einkommen für den Lebensunterhalt verwendet wurde.
Rechtsanwalt Unterhalt Bielefeld – Unterhaltsrecht Bielefeld – Trennung- und nachehelicher Unterhalt