Zusätzliche Altersvorsorgeaufwendungen auch für den Unterhaltsberechtigten
Anerkannte Rechtsprechung ist, dass bei dem Unterhaltspflichtigen zusätzliche Alters-vorsorgeaufwendungen in Höhe von 4 % im Rahmen der Unterhaltsberechnung bei der Einkommensermittlung abzugsfähig sind.
Macht der Unterhaltsberechtigte von diesem Recht Gebrauch, steht dieses Recht auch dem Unterhaltsberechtigten Ehegatten zu.
Anwalt Bielefeld Unterhalt – Unterhaltsberechnung Bielefeld – Ehegattenunterhalt