Adoption von Stiefkindern durch unverheiratete Paare

Als Scheidungsanwältin aus Bielefeld möchte ich Ihnen gern eine interessante Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorstellen.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2019 entschieden hat, dass der vollständige Ausschluss der Stiefkindadoption in nicht ehelichen Familien verfassungswidrig ist, hat der Gesetzgeber nunmehr reagiert.

Zum 30.03.2020 soll gesetzlich geregelt werden, dass auch unverheiratete Paare künftig Stiefkinder adoptieren dürfen. Voraussetzung für die Adoption eines Stiefkindes ist allerdings eine stabile Partnerschaft.

Diese Voraussetzung ist gegeben, wenn das Paar entweder mindestens 4 Jahre in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammengelebt hat oder bereits ein gemeinsames Kind haben.

Anwalt – Familienrecht – Bielefeld – Adoption – nichteheliche Lebensgemeinschaft