Benötigt man für eine Untervermietung die Genehmigung des Vermieters?

Mieter einer Mietwohnung müssen im Fall einer Untervermietung immer die Genehmigung des Vermieters einholen. Diese sollte aus Beweiszwecken stets schriftlich erfolgen.

Wird die Genehmigung des Vermieters nicht eingeholt, droht im schlimmsten Fall die Kündigung des Mietverhältnisses.

Dieser Grundsatz gilt auch für den Wohnungstausch in den Ferien. Stellt der Mieter die Wohnung während seiner Urlaubsabwesenheit zur Verfügung, muss auch für die kurzzeitige Untervermietung die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden.

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