Darf betreuender Elternteil mit dem Kind umziehen?
Im vorliegenden Fall stritten sich die geschiedenen Eltern eines neunjährigen Kindes über das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Die Kindesmutter wollte mit dem Kind zu Ihrem neuen Lebenspartner in eine andere Stadt ziehen.
Das entscheidende Gericht kam zu der Auffassung, dass der Kindesmutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen ist, jedoch erst wenn das Kind die Grundschule beendet hat. Insoweit entspreche es dem Kindeswohl, wenn das Kind die Grundschule noch in seiner gewohnten Umgebung und der ihm vertrauten Schule beendet.
Nach dem Ende der Grundschule stehe ohnehin ein Umbruch an, sodass aus diesem Grund das Recht der Kindesmutter mit ihrem neuen Partner zusammenziehen zu wollen vorübergehend zurückzutreten sei.
Insoweit was es nicht erforderlich, für die Zeit bis zur Beendigung der Grundschule das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf den Kindesvater zu übertragen. Insoweit reicht es aus, dass es bis zum Ende der Grundschule beim gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrecht der Kindeseltern verbleibt.
Aufgrund des gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrechts darf die Kindesmutter bis zur Beendigung der Grundschulzeit des Kindes ohne Zustimmung des Kindesvaters nicht umziehen.
Rechtsanwalt Familienrecht Bielefeld – Anwalt Aufenthaltsbestimmungsrecht