Trennungsunterhalt Bielefeld

Maßgeblich für die Berechnung des Unterhalts des getrenntlebenden Ehegatten ist das unterhaltsrelevante Einkommen.

Hierbei wird bei Angestellten das Einkommen der letzten 12 Monate zugrunde gelegt. Einmalzahlungen, wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, werden auf die Monate umgerechnet.

Hat der Unterhaltsverpflichtete während dieser Zeit eine Jubiläumsprämie erhalten, wird diese allerdings nicht hinzugerechnet.

Diese Einmalzahlung fällt in den Folgejahren nicht mehr an und ist daher für die Berechnung des Unterhalts nicht zu berücksichtigen.

Anwalt Unterhaltsrecht Bielefeld – Unterhalt Ehegatte Bielefeld