Unterhaltsanspruch

In den meisten Fällen berechnet sich der Unterhalt des getrenntlebenden oder geschiedenen Ehepartners nach der Quotenmethode.

Der Unterhalt orientiert sich stets an den Einkommensverhältnissen, worüber der Unterhaltspflichtige auf Verlangen Auskunft zu erteilen hat.

Nach der Rechtsprechung des BGH besteht dieser Auskunftsanspruch auch bei sehr hohen Einkommensverhältnissen.

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