Welcher Auskunftsanspruch besteht bei Scheidung?
Zwecks Berechnung des Zugewinns können Ehegatten voneinander Auskunft über das Vermögen des jeweils anderen verlangen. Stichtag für die Auskunft ist der Tag der Zustellung des Ehescheidungsantrags.
Auch wenn der Antrag auf Scheidung der Ehe zu früh, also vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt wird, bleibt als Stichtag der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags maßgeblich.
Anwalt Scheidung Bielefeld – Scheidungsanwalt Bielefeld