Wie berechnet sich der Unterhalt bei Selbständigen?
Bei der Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens ist stets bei Selbständigen ein Dreijahresdurchschnitt zu bilden.
Steuernachzahlungen sind von dem hiernach zugrunde zu legenden Einkommen grundsätzlich in dem Jahr abzuziehen, in dem sie gezahlt wurden.
Führen Steuernachzahlungen für mehrere Jahre zu erheblichen Verzerrungen, so sind die im maßgeblichen Dreijahreszeitraum geleisteten durchschnittlichen Steuerzahlungen zu ermitteln und entsprechend abzuziehen.
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