Zugewinnausgleich bei Scheidung
Übersteigt der Zugewinn des einen Ehepartners den Zugewinn des anderen, so steht die Hälfte des Überschusses dem anderen Ehegatten zu.
Haben die Eheleute vor der Heirat einen gemeinsamen Kredit eines nur im Alleineigentum eines Ehepartners stehenden Hauses aufgenommen, so ist für den Zugewinnausgleich im Innenverhältnis ein Freistellungsanspruch des Nichteigentümers bezüglich der Kredit-verbindlichkeit beim Anfangsvermögen mit einzustellen.
Scheidungsanwalt Bielefeld – Anwalt Familienrecht Bielefeld