Anspruch auf Trennungsunterhalt gemäß § 1361 BGB

Der häufigste Streitpunkt für einen Anwalt für Familienrecht in Bielefeld ist das Thema Unterhalt.

Insoweit hat das OLG Frankfurt a. M. (4 UF 123/19) mit Beschluss vom 12.07.2019 eine interessante Entscheidung im Unterhaltsrecht getroffen.

Auch wenn die Parteien vor der Trennung nicht zusammengelebt haben, es nicht zu einer Verpflichtung der wechselseitigen Lebenspositionen und zu einer inhaltlichen Verwirklichung der Lebensgemeinschaft gekommen ist, kann ein Anspruch auf Zahlung von Trennungsunterhalt bestehen.

Im vorliegenden Fall sprach das OLG Frankfurt a. M. daher Trennungsunterhalt zu, obwohl die Parteien nicht zusammengelebt hatten, sich nur an den Wochenenden besuchten, nicht über ein gemeinsames Konto verfügten und ihre Einkünfte jeweils für sich selbst verbraucht haben.

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