Verlust der Staatsangehörigkeit d. Vaterschaftsanfechtung

Bei einem während der Ehezeit geborenen Kind gilt zunächst die gesetzliche Vermutung, dass der Ehemann auch der leibliche Vater des Kindes ist.

Stellt sich im Rahmen einer Vaterschaftsanfechtung heraus, dass der deutsche Scheinvater nicht der biologische Vater des Kindes ist, verliert das Kind rückwirkend die durch Abstammung von ihm vermittelte deutsche Staatsangehörigkeit.

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