Versorgungsausgleich nach durchgeführter Scheidung rückgängig machen?

Der Versorgungsausgleich kann rückgängig gemacht werden, wenn der geschiedene Ehegatte vor Renteneintritt verstorben ist oder aber zum Zeitpunkt seines Todes noch nicht länger als drei Jahre Rente bezog. Die Rückabwicklung des Versorgungsausgleichs erfolgt nur auf Antrag des Berechtigten bei den jeweiligen Versorgungsträgern. Nach Bewilligung der Rückerstattung wird der Versorgungsausgleich bei Tod des Expartners aufgehoben.

Das hat zur Folge, dass die antragstellende Partei gleichzeitig die Ansprüche verliert, die ihr im Scheidungsverfahren übertragen worden sind.

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