Zustimmung vom getrenntlebenden Elternteil zu einer Flugreise ins Ausland

Über Auslandsreisen, auch mit dem Flugzeug, kann grundsätzlich der jeweils betreuende Elternteil allein entscheiden, wenn die beabsichtigte Reise nicht mit Nachteilen bzw. Gefahren für das Kind verbunden ist.

Daher boten bislang Flugreisen in das europäische Ausland wenig Anlass für Streitigkeiten.

Dies hat sich in den Zeiten der Corona-Pandemie geändert.

Die Flugreise eines getrennt lebenden Elternteils mit den gemeinsamen Kindern in Corona-Zeiten stellt keine Angelegenheit des täglichen Lebens mehr dar und bedarf der Zustimmung des anderen mitsorgeberechtigten Elternteils.

Auch wenn keine Reisewarnung für das Urlaubsziel besteht, führt die Ausbreitung von COVID-19 weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Reiseverkehr. Hinzu kommt, dass die Lockerungen der Beschränkungen nur auf Probe erfolgt sind und keine Planungsverlässlichkeit hinsichtlich des gebuchten Rückfluges gewährleistet ist. Wenn es erneut zu staatlich notwendigen Reaktionen kommt, besteht die Gefahr des Festsitzens im Ausland oder längerer Quarantäne. Dies kann zu einer erheblichen Belastung des Kindeswohls führen.

Daher muss über eine Flugreise ins Ausland durch beide sorgeberechtigten Elternteile gemeinsam entschieden werden.

Familienrechtanwalt Bielefeld – Anwalt Sorgerecht Bielefeld