Ehegattentestament kann bei Scheidung unwirksam werden

Ein Berliner Testament kann dann unwirksam werden, wenn die Ehe geschieden wird oder die Voraussetzungen für eine Scheidung vorliegen und der Erblasser die Scheidung beantragt oder einem Scheidungsantrag zugestimmt hat.

Im vorliegenden Fall hatten die Parteien ein Berliner Testament verfasst. Ein Jahr später erfolgte die Trennung. Vor Gericht stimmte der Ehemann dem Scheidungsantrag der Ehefrau zu. Die Parteien verständigten sich darauf, das Scheidungsverfahren auszusetzen und eine Mediation durchzuführen um die Ehe eventuell noch fortzuführen.

Kurz darauf starb der Erblasser.

Das erkennende Gericht stellte fest, dass das erfasste Testament gem. §§ 2268, 2077 BGB unwirksam geworden ist, mit der Folge, dass der Ehefrau keine Erbansprüche zustehen. Zur Begründung verwies das Gericht darauf, dass die ursprünglich erklärte Zustimmung zur Scheidung durch die Vereinbarung ein Mediationsverfahren durchzuführen, nicht entfallen sei.

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