Kündigung des Mietvertrages

In einer neuen Entscheidung hat der BGH festgestellt, dass ein Verstoß gegen die Hausordnung trotz Abmahnung die fristlose Kündigung des Mietvertrages rechtfertigt.

Im vorliegenden Fall hatten die Mieter ihre beiden Hunde entgegen der Hausordnung und trotz wiederholter Abmahnung frei auf der Gemeinschaftsfläche des Hauses laufen lassen.

Die Vermieterin kündigte daraufhin das Mietverhältnis fristlos.

Der BGH gab der Vermieterin recht und äußerte sich zudem dahingehend, dass es nicht hierauf ankäme, ob es zu einer Belästigung der Mitmieter gekommen sein.

Rechtsanwalt Mietrecht Bielefeld – Mietrechtsanwalt