Anwaltszwang bei Ehescheidung
Derjenige, der eine Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen möchte, muss sich grundsätzlich durch einen Anwalt vertreten lassen.
Sofern der Antragsgegner der Scheidung zustimmt, muss er nicht zwangsläufig einen Rechtsanwalt einschalten. Aus Kostengründen bietet es sich bei einer einvernehmlichen Scheidung, bei der beide Parteien keinerlei gegenseitige Ansprüche stellen, an, auf einen zweiten Anwalt zu verzichten.
Möchte der Antragsgegner im Rahmen des Scheidungsverfahrens eigene Ansprüche stellen, so benötigt er hierfür ebenfalls einen Anwalt.
Scheidungsanwalt Bielefeld – Anwalt Ehescheidungsrecht Bielefeld