Wann entfällt ein Anspruch auf Trennungsunterhalt?

Zur Vorbereitung eines Ehescheidungsverfahrens ist es grundsätzlich erforderlich, dass die Parteien ein Jahr getrennt leben.

Während der Trennung kann der bedürftige Ehegatte von anderen Ehegatten grundsätzlich Unterhaltszahlungen verlangen, sofern dieser über ein höheres Einkommen verfügt.

In dem vorliegenden Unterhaltsverfahren verlangte die getrenntlebende Ehefrau Trennungsunterhalt von ihrem getrenntlebenden Ehemann. Sie verschwieg dabei, dass sie nach der Trennung einen 450,00 € Job angenommen hatte und somit über eigene Einkünfte verfügte. Auf Nachfrage des Gerichts, wie sie ihren Lebensunterhalt bestreite, sagte sie aus, dass Verwandte ihr Geld leihen, welches sie später zurückzahlen müsste.

Im Laufe des Verfahrens stellte sich dann heraus, dass die getrenntlebende Ehefrau bezüglich ihrer Einkünfte falsche Angaben gemacht hatte.

Darauf hin verneinte das zuständige Oberlandesgericht den Anspruch.

Insoweit verwies das Gericht darauf, dass eine unterhaltsrechtliche Inanspruchnahme des Ehemanns wegen der Falschangabe zu ihren Einkommensverhältnissen grob unbillig ist.

Scheidungsanwalt Bielefeld – Anwalt Unterhaltsrecht Bielefeld