Ehegattentestament bei eingeleitetem Scheidungsverfahren unwirksam?

Im vorliegenden Fall hatten die Eheleute ein Berliner Testament errichtet und sich darin gegenseitig als Erben eingesetzt. Danach kam es zur Trennung zwischen den Ehepartnern.

Der Ehemann hatte zwischenzeitlich ein neues Testament verfasst und die Tochter als Alleinerbin eingesetzt.

Sodann wurde ein Scheidungsverfahren eingeleitet.

Vor Beendigung des Scheidungsverfahrens starb der Ehemann.

Im Rahmen eines sodann geführten Prozesses entschied das zuständige Gericht, dass die Tochter Alleinerbin geworden ist.

Zur Begründung verwies das Gericht darauf, dass ein gemeinschaftliches Testament unwirksam wird, wenn die Ehe geschieden wird oder die Voraussetzungen für eine Scheidung vorlagen und der Erblasser die Scheidung beantragt oder einem Scheidungsantrag zugestimmt hat.

Scheidung Bielefeld – Familienrecht Bielefeld