Konsequenzen bei boykottiertem Umgang

Grundsätzlich ist jeder Elternteil berechtigt aber auch verpflichtet Umgang mit seinem Kind zu haben.

Häufig versucht der betreuende Elternteil aus vielschichtigen Gründen Umgang des Kindes mit dem anderen Teil zu verhindern.

Im vorliegenden Fall sah der betreuende Elternteil trotz bestehender gemeinsamer elterlicher Sorge keine Kommunikationsmöglichkeit in Erziehungsfragen mit dem anderen Elternteil.

Entgegen der gerichtlichen Entscheidung widersetzte sich der betreuende Elternteil den festgesetzten Umgangskontakten und hebelte jegliche Kontaktversuche des anderen Elternteils mit dem Kind mit Erfolg aus.

Letztendlich führte diese Verhaltensweise dazu, dass die gemeinsame elterliche Sorge zum Wohl des Kindes aufgehoben und auf den Elternteil übertragen wurde, der die Kontakte des Kindes zu dem anderen Elternteil nicht zu unterbinden trachtet.

Anwalt Familienrecht Bielefeld – Familienrechtskanzlei