Sorgerecht – ein häufiger Streitpunkt

Viele Mandanten, die frisch getrennt oder geschieden sind, möchten das alleinige Sorgerecht erhalten.

Grundsätzlich behalten beide Elternteile auch im Scheidungs- und Trennungsfall das gemeinsame Sorgerecht.

Sofern der andere Elternteil der Sorgerechtsübertragung zustimmt, kann eine solche Entscheidung vom Familiengericht unproblematisch getroffen werden.

Ansonsten müssen besondere Gründe für den Antrag vorgetragen werden und das Gericht entscheidet, ob die begehrte Entscheidung dem Kindeswohl entspricht.

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