Zusammenveranlagung bei getrenntlebenden Eheleuten

Bei getrenntlebenden Eheleuten besteht die Verpflichtung einer Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer, wenn dadurch die Steuerschuld eines Partners verringert wird und der auf Zustimmung in Anspruch genommene Ehepartner keine zusätzliche steuerliche Belastung hat.

Familienrechtanwalt – Scheidungsanwalt Bielefeld