Umgangsrecht und Hundehaltung

In dem hier entschiedenen Fall beanspruchte der Kindesvater, der mit sieben Hunden in einem Haushalt lebt, ein Umgangsrecht mit seinem noch nicht mal zwei Jahre altem Kind.

Die Kindesmutter verweigerte die Besuche beim Kindesvater, solange nicht gewährleistet ist, dass das Kind nicht mit mehr als zwei Hunden in Kontakt komme und die anderen in dieser Zeit in dem Zwinger gehalten werden.

Das zuständige Oberlandesgericht entschied, dass die grundsätzliche Abwesenheit der Hunde bei den Umgangskontakten nicht erforderlich ist.

Vielmehr ist es ausreichend, dass die Umgangskontakte bei Anwesenheit der Hunde unter Beaufsichtigung stattfinden.

Anwalt Umgang Bielefeld – Besuchsrecht Bielefeld