Führen Nebeneinkünfte zu höheren Unterhaltszahlungen bei Trennung und Scheidung?

Im entschiedenen Fall ging der unterhaltspflichtige Ehemann neben seiner Vollzeittätigkeit einer Nebenbeschäftigung nach, die er erst nach der Trennung aufgenommen hatte.

Es stellte sich daher die Frage, ob die Nebeneinkünfte für die Berechnung des Trennungs-unterhalts bzw. des nachehelichen Unterhalts zu berücksichtigen waren.

Das erkennende Gericht entschied, dass die Einkünfte des Ehemanns aus seiner Nebentätigkeit bei der Unterhaltsberechnung nicht miteinbezogen werden. Grund hierfür ist der Umstand, dass diese Nebentätigkeit erst im Rahmen der Trennung aufgenommen wurde und der Ehemann daher zum Trennungszeitpunkt mehr verdiente als während der Ehezeit. Da das Neben-einkommen somit nicht prägend war, war es bei der Berechnung des Unterhalts nicht zu berücksichtigen.

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