Unwirksame Klauseln in Mietverträgen

Viele Mietverträge enthalten unwirksame Klauseln und bedürfen einer detaillierten Überprüfung.

So kann z. B. das Recht zur Mietminderung bei Wohnungsmängeln nicht mietvertraglich ausgeschlossen werden. Auch die gesetzlichen Kündigungsschutz- und Kündigungsfristregelungen sind zwingend zu beachten. Die mietvertragliche Vereinbarung darf nicht zum Nachteil des Mieters von der gesetzlichen Regelung abweichen.

Sollte sich herausstellen, dass eine Vertragsklausel unwirksam ist, tritt an ihre Stelle die gesetzliche Regelung.

Anwalt Mietrecht Bielefeld